3. Gegen den Gesamtbauentscheid vom 23. Januar 2025 reichten die Beschwerdeführenden am 21. Februar 2025 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Darin beantragen sie die Aufhebung des angefochtenen Entscheids und die Erteilung des Bauabschlags. Eventualiter beantragen sie die Aufhebung des angefochtenen Entscheids und die Rückweisung zur Neubeurteilung an die Vorinstanz. Die Beschwerdeführenden rügen insbesondere ein fehlendes Näherbaurecht, die Zonenwidrigkeit des Vorhabens, eine unzulässige Unterschreitung des gesetzlichen Waldabstands, die fehlende Erschliessung sowie eine Beeinträchtigung von Schutz- und Schongebieten.