2. Die Gemeinde Lauperswil leitete das Baugesuch zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Emmental zur Behandlung weiter. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderem die Beschwerdeführenden Einsprache. Das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN), Abteilung Walderhaltung Waldrecht Voralpen, beantragte in seinem Fachbericht vom 29. April 2022 die Erteilung der Ausnahmebewilligung für Bauten in Waldnähe unter Auflagen.