1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 2. Februar 2022 bei der Gemeinde Lauperswil ein Baugesuch ein für den Neubau einer Mobilfunkanlage inkl. 5G mit Mast, Antennen und Systemtechnik auf der Parzelle Lauperswil Grundbuchblatt Nr. R.________. Die Parzelle liegt im Perimeter der Überbauungsordnung (ÜO) Emmenmatt sowie im Gewässerschutzbereich Au. Die Mobilfunkanlage soll insgesamt neun Sendeantennen umfassen, welche gemäss dem Standortdatenblatt vom 24. November 2021 (Revision: 1.8) auf den Frequenzbändern 700 bis 900 Megahertz (MHz), 1400 bis 2600 MHz und 3600 MHz senden sollen. Die Anwendung eines Korrekturfaktors für adaptive Antennen ist nicht vorgesehen.