6/7 BVD 110/2025/14 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Folgende Auflage in Ziffer 4.3.1 des Dispositivs des Entscheids der Gemeinde Pieterlen vom 21. Januar 2025 wird gestrichen: «Parkplätze Die geplanten Parkplätze müssen, sofern keine Grenz- oder Näherbaurecht vorliegt, einen Grenzabstand von 2 Metern zur jeweiligen Grenze aufweisen.»