f) Aus dem Gesagten ergibt sich, dass die Parkplätze gemäss Plan «Grundriss EG & Umgebung» vom 15. April 2024 mit einem Abstand von 0.498 m zur Parzellengrenze zum Grundstück Pieterlen Grundbuchblatt Nr. G.________ erstellt werden können. Die Rüge der Beschwerdeführerin erweist sich daher als begründet und die Beschwerde ist gutzuheissen. Die angefochtene Auflage ist aufzuheben. 5/7 BVD 110/2025/14 4. Kosten