Die BVD hatte im vorliegenden Verfahren erstmals Anlass, die Frage der Grenzabstände von Parkplätzen gemäss dem Baureglement der Gemeinde Pieterlen vom 4. Dezember 2019, gültig ab 1. Mai 2020, zu beurteilen. Es ist davon auszugehen, dass die Vorinstanz in Zukunft keine Grenzabstände für Parkplätze mehr vorschreiben wird.