Auch die von der Vorinstanz behauptete Praxis vermag daran nichts zu ändern. Nach der Rechtsprechung bleibt sogar eine ständige gesetzwidrige Praxis folgenlos, wenn die Behörde rechtmässig zu handeln glaubte und die Rechtswidrigkeit der Vergleichsentscheidungen erstmals im Anlassfall (gerichtlich) festgestellt wird. Dann gilt die Vermutung, die Behörde werde künftig gesetzmässig handeln. Die BVD hatte im vorliegenden Verfahren erstmals Anlass, die Frage der Grenzabstände von Parkplätzen gemäss dem Baureglement der Gemeinde Pieterlen vom 4. Dezember 2019, gültig ab 1. Mai 2020, zu beurteilen.