BMBV um freistehende Gebäude, die in ihren Dimensionen die zulässigen Masse nicht überschreiten und nur Nebennutzflächen enthalten. Anbauten sind nach Art. 4 BMBV mit einem anderen Gebäude zusammengebaut, überschreiten in ihren Dimensionen die zulässigen Masse nicht und enthalten nur Nebennutzflächen. Ein Gebäude verfügt gemäss Art. 2 BMBV über eine feste Überdachung und in der Regel weitere Abschlüsse. Die geplanten resp. ausgeführten Parkplätze verfügen über keine Überdachung. Die Auslegung der Vorinstanz, dass es sich dabei um An- und Kleinbauten handelt, widerspricht dem Wortlaut der genannten Artikel.