e) Das GBR der Gemeinde Pieterlen enthält keine spezielle Regelung zu Grenzabständen für Parkplätze, weshalb diese grundsätzlich direkt an der Parzellengrenze errichtet werden dürfen. Die Vorinstanz beruft sich auf eine langjährige Praxis, wonach Parkplätze als unbewohnte Anund Kleinbauten eingestuft würden und deshalb einen Grenzabstand von 2.00 m einzuhalten hätten. Die Gemeinde Pieterlen hat ihr GBR an die BMBV angepasst, welche verbindlich festlegt, was Kleinbauten und Anbauten sind. Es handelt sich bei Kleinbauten gemäss Art. 3 BMBV um freistehende Gebäude, die in ihren Dimensionen die zulässigen Masse nicht überschreiten und nur Nebennutzflächen enthalten.