Die Parkplätze und die Aussentreppe wurden nicht wie bewilligt ausgeführt, wofür die Beschwerdeführerin ein Projektänderungsgesuch einreichte. Die Änderung an der Aussentreppe wurde bewilligt und ist vorliegend nicht angefochten. Die Parkplätze wurden bei der Ausführung anders angeordnet. Ein Parkplatz befindet sich weiterhin in der süd-westlichen Ecke der Parzelle senkrecht zur südlichen Parzellengrenze. Aufgrund der Wärmepumpe, welche neben diesem senkrecht zur Parzellengrenze angeordneten Parkplatz aufgestellt wurde, wurden die drei weiteren Parkplätze mit einem Abstand zum Senkrechtparkplatz an der westlichen Parzellengrenze direkt aneinander als Schrägparkfelder angeordnet.