und westlich das ebenfalls unbebaute Grundstück Pieterlen Grundbuchblatt Nr. K.________. Die mit Bauentscheid vom 14. Juli 2021 bewilligten vier Parkplätze sollten senkrecht zur südlichen Parzellengrenze erstellt werden, wobei jeweils zwei nebeneinanderliegende Doppelparkplätze mit einem unbebauten Streifen in der Mitte vorgesehen waren. Die Zufahrt zu den Parkplätzen erfolgt von der Kantonsstrasse entlang der westlichen Parzellengrenze im Einbahnregime am Gebäude vorbei zu den Parkplätzen und die Wegfahrt im Einbahnregime entlang der östlichen Parzellengrenze wieder auf die Kantonsstrasse.