5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Dabei gab es den Einsprechenden im Baubewilligungsverfahren die Gelegenheit, sich am Beschwerdeverfahren als Partei zu beteiligen. Die Vorinstanz beantragt in ihrer (undatierten) Vernehmlassung, welche am 25. März 2025 beim Rechtsamt der BVD einging, die Abweisung der Beschwerde. Die Einsprechenden haben keine Vernehmlassung eingereicht und haben mit ihrem Stillschweigen auf eine Beteiligung am Beschwerdeverfahren verzichtet.