«1. Die in der Baubewilligung angeordnete Auflage, wonach die projektierten Parkplätze ohne das Vorliegen eines Grenz- oder Näherbaurechts einen Grenzabstand von 2 Metern aufweisen müssen (vgl. dazu Ziffer 4.3.1 des Verfügungsdispositivs), sei aufzuheben. 2. Eventualiter sei die in der Baubewilligung angeordnete Auflage dahingehend abzuändern, dass die projektierten Parkplätze ohne das Vorliegen eines Grenz- oder Näherbaurechts einen Grenzabstand von 1 Meter aufweisen müssen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt zu 8.1 % zu Lasten der Gemeinde Pieterlen.»