Mit Entscheid vom 21. Januar 2025 erteilte die Vorinstanz die Baubewilligung mit Auflagen. Eine Auflage betraf den Treppenanbau, mit der anderen Auflage verpflichtete die Vorinstanz die Beschwerdeführerin, die Parkplätze mit einem Grenzabstand von 2.00 m zu realisieren, sofern kein Grenz- oder Näherbaurecht vorliegt. 4. Gegen diesen Entscheid reichte die Beschwerdeführerin am 21. Februar 2025 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellt folgende Anträge: