2. Mit Schreiben vom 4. April 2024 teilte die Vorinstanz der Beschwerdeführerin mit, bei einer Baukontrolle sei festgestellt worden, dass die Bauausführung der Aussentreppe sowie die Anordnung der Parkplätze nicht den bewilligten Plänen entsprechen würden. Die Vorinstanz hielt fest, dass es sich dabei um eine grundlegende Projektänderung handle, welche auf dem ordentlichen Weg bewilligt werden müsse und bat die Beschwerdeführerin um die Einreichung angepasster Pläne. 3. Am 25. Juni 2024 reichte die Beschwerdeführerin bei der Vorinstanz ein nachträgliches Projektänderungsgesuch ein, in dem sie um die Bewilligung der angepassten Ausführung der Aus-