1. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin der Parzelle Pieterlen Grundbuchblatt Nr. C.________, auf der ein Gebäude steht. Mit Baugesuch vom 20. Januar 2020 ersuchte sie um den Einbau von sechs Studio-Wohnungen anstelle der bestehenden Wohnungen, den Abbruch des bestehenden Anbaus, das Erstellen eines offenen Treppenhauses sowie das Erstellen von sechs Parkplätzen und die Anpassung der Umgebung. Aufgrund einer negativen Beurteilung des Strassenanschlusses durch das Tiefbauamts des Kantons Bern (TBA), Strasseninspektorat Seeland, wurde das Projekt in der Folge mehrfach angepasst, bis das Strasseninspektorat Seeland die Anschlussbewilligung erteilte.