Insgesamt hat die Vorinstanz dem Vorhaben zu Recht eine Ausnahmebewilligung nach Art. 81 Abs. 2 SG i.V.m. Art 28 Abs. 1 BauG für die Unterschreitung des Strassenabstands im Bereich der Platzquerung, welche in den L.________weg mündet, erteilt. 9. Benutzerordnung