Pumptracks bei Fehlverhalten oder Stürzen in der Anlage bzw. die dafür benutzten Geräte (Bikes, Scooter, allenfalls Skateboards) auf die Platzquerung geraten. Die BVD sieht daher keinen Anlass, von der Beurteilung des Tiefbauamts als zuständiger Fachstelle mit örtlichen Kenntnissen abzuweichen. Die diesbezüglichen Einwände der Beschwerdeführerin erweisen sich als unbegründet. Da schliesslich – wie in E. 6 ausgeführt – nicht von unzulässigen Lärmimmissionen auszugehen ist, werden durch die Erteilung der Ausnahmebewilligung nach Art. 81 Abs. 2 SG i.V.m. Art 28 Abs. 1 BauG auch keine nachbarlichen Interessen beeinträchtigt.