Nur der Rundkurs halte den Strassenabstand gegenüber dieser Querung nicht ein. Das Interesse an der Bewilligung auf Zusehen hin sei ebenfalls gegeben, könne doch die Pumptrack-Anlage insbesondere aufgrund der bestehenden Bepflanzung aber auch der bestehenden Sitzgelegenheiten nicht ebenso gut an einer anderen Stelle unter Einhaltung des Strassenabstands errichtet werden. Eine Verkürzung des Rundkurses erscheine mit Blick darauf, dass es sich um ein unbedeutendes Vorhaben handle, als «übertriebene Strenge», zumal ein klares öffentliches Interesse an der Anlage bestehe. Öffentliche oder nachbarliche Interessen würden durch die geringfügige Abstandsunterschreitung nicht beeinträchtigt.