Abgesehen davon führt die Beschwerdegegnerin in ihrer Beschwerdeantwort glaubhaft aus, dass der Standort auf dem K.________-Platz in Zusammenarbeit mit diversen städtischen Dienststellen und nach Rücksprache mit der Quartierkommission Büm- pliz-Bethlehem evaluiert worden sei und dass dabei insbesondere das Bedürfnis im Vordergrund gestanden sei, einen Ersatzstandort im Brünnen-Quartier zu finden, da sich die Pumptrack-Anlage auf der Nachbarsparzelle bewährt und bei der quartiernahen Nutzerschaft etabliert habe. Schliesslich trifft es – den Einwänden der Beschwerdeführerin folgend – zwar zu, dass die aktuell beste-