Da diese Erkenntnisse anhand verschiedenster Szenarien hinsichtlich der Benutzergruppen und Fahrgeräte (vgl. E. 6b) gewonnen wurden, sieht die BVD keinen Anlass, an diesen Erkenntnissen zu zweifeln, zumal sie auch nachvollziehbar sind. So ist – wie ausgeführt (E. 6b) – glaubhaft, dass auch die strittige Pump- track-Anlage vorab mit Fahrrädern und Scootern und deutlich weniger mit Skateboards oder In- line-Skates befahren werden. Wieso sodann Skateboards und Inline-Skates im Vergleich etwa zu den Scootern lärmiger sein sollten, erschliesst sich der BVD nicht.