Gemäss Stellungnahme der Gutachterin im Beschwerdeverfahren sei jedoch der Schallleistungspegel pro Meter in Wettingen vergleichbar mit dem in Zürich-Heuried und für die vorliegend strittige Anlage benutzten Wert. Gemäss Ausführungen in der Beschwerdeantwort der Beschwerdegegnerin könne gemäss Gutachterin aus dem Gesamtschallleistungspegel von 91.4 dB(A) und der Fläche des Pumptracks Wettingen von ca. 260 m2 ein Schallleistungspegel pro Meter von 67 dB(A)/m errechnet werden.