Die Gutachterin führt hierzu in ihrer Stellungnahme im Beschwerdeverfahren aus, die Emissionsannahmen im Fall Wettingen seien getroffen worden, bevor sie Kenntnis vom Bericht Zürich-Heuried gehabt habe. Vorliegend wurde der massgebende Schallleistungspegel anhand der Erkenntnisse des Berichts Zürich-Heuried festgelegt, was aus Sicht der Fachstelle Lärmakustik / Lasertechnik als kantonaler Fachbehörde für Alltagslärm nicht zu beanstanden ist und zu sachgerechten Ergebnissen führte, weshalb die BVD keinen Anlass sieht, diese Beurteilung in Frage zu stellen.