Es werde dort die Auffassung vertreten, dass der Schallleistungspegel bei einer kontinuierlichen Befahrung angeblich 91.4 dB(A) – und nicht wie im vorliegenden Gutachten angenommen 66 dBA/m – betragen solle. Die Emissionswerte bei der Anlage in Wettingen seien dabei insbesondere auch unter Berücksichtigung des Vorbeifahrens von Inline-Skatern und Skateboardern berechnet worden. Es sei festgehalten worden, dass bei diesen Geräten für die Störwirkung durch das Scheppern der Geräte und den Aufprall der Skateboards, Inline-Skates und Scooters immissionsseitig ein Zuschlag aufgrund der