lage verursachte «menschliche» Lärm (laute Gespräche, Rufe, usw.) wie auch derjenige von allfälligen Zuschauenden Teil der vorgenommenen lärmrechtlichen Beurteilung ist und der Lärm der öffentlichen Nutzung des Platzes sowie der sog. Sekundärlärm von der Fachstelle beurteilt und als unproblematisch beurteilt wurde.