Dies nicht nur wegen der Grösse der Anlage an sich, sondern auch deshalb, weil sich bei einer längeren Anlage mehr Benutzende gleichzeitig darauf befinden können. Auch wenn damit der übernommene Schallleistungspegel auf den Messungen und Berechnungen einer anderen Pumptrack-Anlage beruhen, so wird dank diesem längenbezogenen Faktor eine individuelle Beurteilung unter Berücksichtigung der jeweiligen Länge (und damit der Anzahl gleichzeitig Nutzender) möglich. Auch vorliegend wurde daher der Emissionswert pro Meter verwendet, womit die unterschiedlichen Länge der strittigen Anlage im Vergleich zur Modellanlage Zürich-Heuried bei der Beurteilung im Lärmgutachten berücksichtigt wurde.