Weiter sind die Ausführungen der Beschwerdegegnerin glaubhaft, wonach neben den Fahrrädern und Scootern zwar auch weitere Geräte wie Skateboards oder Inline-Skates zugelassen sind, letztere jedoch kaum einen relevanten Anteil ausmachen dürften. So kamen auch die Fachleute im Bericht Zürich-Heuried zum nachvollziehbaren Schluss, dass sich Pumptrack- Anlagen für Rollerblades und Skateboards nicht gut eignen.