Berichts Zürich-Heuried). Dass die Benutzung der Anlage durch eine erwachsene Person bloss aufgrund des Gewichts und der schnelleren Fahrweise (Letzteres kann zudem bezweifelt werden) zu einem höheren Emissionswert führen soll, wie dies die Beschwerdegegnerin behauptet, ist nicht nachvollziehbar, bedeuten diese Umstände doch nicht per se, dass merklich mehr Lärm generiert wird. Weiter sind die Ausführungen der Beschwerdegegnerin glaubhaft, wonach neben den Fahrrädern und Scootern zwar auch weitere Geräte wie Skateboards oder Inline-Skates zugelassen sind, letztere jedoch kaum einen relevanten Anteil ausmachen dürften.