Die BVD sieht keinen Anlass, von dieser fachlichen Beurteilung abzuweichen. So wurden dort – wie oben ausgeführt – Lärmmessungen mit unterschiedlichen Fahrgeräten und Benutzenden durchgeführt, um die nötigen Erkenntnisse zu gewinnen. Dass für einen allgemein verwendbaren Schallleistungspegel auf die Nutzung durch Kinder als Hauptzielgruppe und das Befahren mit Fahrrädern und Scootern abgestellt wurde, ist nachvollziehbar und auch für die vorliegend zu beurteilende Anlage richtig.