Es mag zwar zutreffen, dass sich der bei dieser Testanlage ermittelte Emissionswert auf eine einzelne Anlage bezieht und eine Momentaufnahme darstellt, wie dies auch die Fachstelle in ihrem Fachbericht (Ziff. 5.1.2.2) feststellt. Ebenso hält die Fachstelle jedoch an dieser Stelle fest, dass bei der Testanlage zur Ermittlung des Emissionswertes verschiedene Szenarien berücksichtigt worden seien, weshalb ihrer Ansicht nach die Untersuchung resp. der ermittelte Emissionswert als Grössenordnung für Emissionskennwerte adäquat zur Anwendung gelangen könne. Die BVD sieht keinen Anlass, von dieser fachlichen Beurteilung abzuweichen.