Das Ziel des vom BAFU in Auftrag gegebenen Berichts Zürich-Heuried war es, die bis dahin fehlenden Emissionsdaten für Pumptrack-Anlagen mittels Lärmmessungen einer solchen Anlage und den für die lärmrechtliche Beurteilung erforderlichen Schallleistungspegel zu bestimmen, damit diese als Prognose auch bei anderen solchen Anlagen zur Anwendung gelangen können. Wie die von der Beschwerdegegnerin beauftragte Gutachterin in ihrer Stellungnahme im Beschwerdeverfahren (Beilage 2 zur Beschwerdeantwort der Beschwerdegegnerin vom 28. Februar 2025) glaubhaft ausführt, ist es bei der Erstellung von Lärmprognosen essenziell, auf einheitliche Grundlagen zurückgreifen zu können.