Der Wert basiere auf anderen Gegebenheiten, die nicht direkt mit der geplanten neuen Anlage vergleichbar seien. Es handle sich um eine pauschale Übernahme eines Werts, ohne die relevanten Unterschiede in den baulichen Gegebenheiten, den Nutzungsbedingungen oder der Anlagenkonfiguration zu berücksichtigen. Die pauschale Übernahme erweise sich zudem auch deshalb als unzulässig, weil auch die zusätzlichen Lärmimmissionen (Musik, laute Unterhaltungen, laute Zurufe, etc.) zu Unrecht nicht berücksichtigt worden seien. Im Bericht Zürich-Heuried werde sodann eine einzelne Pumptrack-Anlage untersucht, die höchstens von 4 bis 5 Kindern mit Fahrrädern oder 6 Kindern mit Scootern genutzt werde.