Das Lärmgutachten stützte sich bei der vorliegenden Lärmbeurteilung als Grundlage auf die Vollzugshilfe Sportlärm, welche diverse Besonderheiten des Sportlärms (Nutzungsarten, Nutzungsintensität während den verschiedenen Lärmphasen, Beizug von Emissionskennwerten bzw. Schallleistungspegeln der zu beurteilenden Sporttätigkeit, allfällige Berücksichtigung von Pegelzuschlägen für impulshaltige Geräusche, immer wieder auftretende Geräuschspitzen oder für die Infor- mations- und Tonhaltigkeit) abbildet (vgl. Ziff. 3.2).