Solche Freizeitanlagen würden denn auch grosse Gruppen von Nutzern und Zuschauern anziehen. Dies beeinträchtige die Wohnqualität der angrenzenden Anwohner in unzumutbarer Weise, zumal die tägliche Nutzung bis um jeweils 22:00 Uhr vorgesehen sei. Mangels Kontrolle müsse zudem davon ausgegangen werden, dass die Anlage auch noch nach 22:00 Uhr genutzt werde.