Das Abspielen von Musik ist nicht gestattet. - Die Anlagebetreiberin hat mittels geeigneten Massnahmen dafür zu sorgen, dass die Nutzungszeiten sowie Ruhe und Ordnung auf der Pumptrack-Anlage eingehalten werden. - Die Nutzungszeiten und die Nutzungsregeln sind in geeigneter Form (z.B. mittels Hinweistafeln) den Anlagebenützern zugänglich zu machen. - Alternative Standorte mit grösseren Immissionsdistanzen sind zu evaluieren.»