d) Vorschläge für Massnahme/Auflagen zur Lärmminderung: Im Sinne der Vorsorge (unter Berücksichtigung des Betriebskonzepts) müssten ngt. Punkte in die Baubewilligung einfliessen bzw. anderweitig verfügt werden: - Der Betrieb / die Nutzung der Pumptrack-Anlage ist zu folgenden Zeiten zulässig: o Montag bis Freitag 08.00 – 22.00 Uhr o Samstag 09.00 – 22.00 Uhr o Sonntag 10.00 – 22.00 Uhr - Das Abspielen von Musik ist nicht gestattet.