b) Untersuchung des Sekundärlärms (Lärm ausserhalb der Anlage / des Betriebes durch Gäste inkl. Parkplatzsituation, Zu- und Wegfahrt): Der Betrieb der Pumptrack-Anlage führt, unter Berücksichtigung des Betriebskonzepts, zu höchstens geringfügigen Sekundärlärmimmissionen. c) Stellungnahme zum Lärmgutachten (Formelle Prüfung i.S. Anwendung von Richtlinien und Gesetzesgrundlagen): Das Lärmgutachten weist eine folgerichtige und sachgerechte Beurteilungsmethodik auf. Die relevanten gesetzlichen Grundlagen werden angewendet. Es legt die Einhaltung der relevanten Richtwerte gemäss der Vollzugshilfe Sportlärm dar.