«a) Beurteilung der Lärmimmissionen (Belastung/Störung der Nachbarschaft durch Lärm): Gemäss Lärmbeurteilung führt die Realisierung der Pumptrack-Anlage unter Berücksichtigung einer Auslastung von 66 % mit den angewandten Emissionsdaten (Kinder, Fahrräder und Scooter gemischt) zu höchstens geringfügigen Störungen an den relevanten Beurteilungsstandorten. Im Sinne der Vorsorge sollte die in lit. d) aufgeführten Massnahmen zur Lärmminderung umgesetzt werden.