8/24 BVD 110/2025/11 Sportanlage nicht gemäss Lärmgutachten ausgelastet sein, bzw. der Betrieb eine höhere Auslastung aufweisen und/oder die Nutzung hauptsächlich durch Jugendliche und Erwachsene stattfinden, entspräche dies einem Konzeptwechsel, wodurch eine Neubeurteilung des Immissionsniveaus in einem geeigneten Verfahren notwendig würde. Das Fazit des Fachberichts (Ziff. 7) lautet wie folgt: