Bei der vorliegenden Lärmprognose seien keine Pegelkorrekturen angewandt worden. Dies werde im Gutachten dadurch begründet, dass bei der dem Bericht Zürich- Heuried zugrundeliegenden Untersuchung festgestellt worden sei, dass für Pumptracks keine Zuschläge für Impuls- und Tonhaltigkeit zu berücksichtigen seien. Zudem würde der ermittelte Wert von 66 dB(A)/m ebenfalls Kommunikationsgeräusche der Kinder enthalten. Gemäss Gutachten liege der Beurteilungspegel jeweils am Abend genau auf dem Richtwert gemäss Vollzugshilfe Sportlärm. Das zulässige Immissionsniveau werde dabei gerade eingehalten.