In den Berechnungen würden sog «Worst Case»-Szenarien berücksichtigt. Hinsichtlich des für den Schallleistungspegel beigezogenen Berichts Zürich-Heuried mache man darauf aufmerksam, dass sich der damals ermittelte Emissionswert auf eine einzelne Anlage beziehe und es sich hierbei um eine Momentaufnahme handle. Hingegen seien zur Ermittlung des Emissionswertes verschiedene Szenarien berücksichtigt worden, weshalb ihrer Ansicht nach die Untersuchung resp. der ermittelte Emissionswert als Grössenordnung für Emissionskennwerte adäquat zur Anwendung gelangen könne. Bei der vorliegenden Lärmprognose seien keine Pegelkorrekturen angewandt worden.