minimiert werden.» b) Die Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik der Kantonspolizei Bern beurteilte in der Folge mit Fachbericht vom 10. September 202422 die zu erwartenden Lärmimmissionen der strittigen Anlage und nahm dabei zum Lärmgutachten Stellung. Dabei führte die Fachstelle im Zusammenhang mit dem Lärmgutachten aus (Ziff. 5.1.2.2 sowie Ziff. 6.1.1), in diesem seien die relevanten Beurteilungsgrundlagen angewandt worden und das Beurteilungsergebnis werde nachvollziehbar dargelegt. In den Berechnungen würden sog «Worst Case»-Szenarien berücksichtigt.