«Die Immissionen der neuen Pumptrack-Anlage können die massgebenden Planungsrichtwerte für Neuanlagen vollständig einhalten. Gemäss der Vollzugshilfe Sportlärm des BAFU sind die Belastungen damit als «höchstens geringfügig störend» einzuordnen. Lärmimmissionen können aber nicht vollständig vermieden werden. Im Sinne des Vorsorgeprinzips empfehlen wir darum den Betrieb der neuen Anlage gut zu begleiten und betriebliche Massnahmen anzuwenden, wenn unnötige Lärmimmissionen verursacht werden. Die Auswirkungen bezüglich nicht sportrelevanter Lärmquellen (Musik abspielen, laute Unterhaltungen) müssen durch betriebliche Massnahmen, wie Hinweisschilder mit Nutzungszeiten und Verhaltensregeln,