Die Beurteilungspunkte L.________weg 1 im ersten Obergeschoss und K.________-Platz 5 im ersten Obergeschoss würden sowohl Montag bis Samstags als auch Sonntags den Planungsrichtwert in der Abendperiode (50 dB(A)) erreichen. Die Räume im Erdgeschoss der Liegenschaften seien Gewerberäume und würden in der Abendperiode nicht beurteilt. Als Fazit wird im Lärmgutachten Folgendes festgehalten (Ziff. 4):