Die Beurteilung der Lärmbelastung bei den jeweils exponiertesten Gebäuden führt gemäss Lärmgutachten zu folgenden Schlüssen (Ziff. 3): Die Planungsrichtwerte seien Montag bis Samstag sowohl tagsüber als auch während der kritischeren Abendperiode eingehalten, an Sonntagen seien Planungsrichtwerte während dem Tag klar und während der Abendperiode knapp eingehalten. Die Beurteilungspunkte L.________weg 1 im ersten Obergeschoss und K.________-Platz 5 im ersten Obergeschoss würden sowohl Montag bis Samstags als auch Sonntags den Planungsrichtwert in der Abendperiode (50 dB(A)) erreichen.