Werktags werde das Mittel einer intensiv genutzten Woche beurteilt, an Sonntagen das Mittel eines intensiv genutzten Sonntags. Die untersuchten Liegenschaften befänden sich in der Wohnzone der Lärm- Empfindlichkeitsstufe (ES) II, womit folgende Planungsrichtwerte gelten würden: Montag bis Samstag 07:00 bis 20:00 und Sonntags 08:00 bis 20:00 55 dB(A), alle Tage abends 20:00 bis 22:00 50 dB(A). Für Betriebsräume würden um 5 dB(A) höhere Richtwerte gelten. Seltene Ereignisse seien nicht zu erwarten. Die Lärmermittlung der neuen Anlagen finde nach den Grundsätzen der Vollzugshilfe Sportlärm statt. Gestützt auf die Betriebszeiten (Mo – Fr: 08:00 bis 22:00 Uhr, Sa: 09:00 bis 22:00 Uhr