Bei der vom BAFU im Jahr 2017 herausgegebenen Vollzugshilfe zur Ermittlung und Beurteilung von Sportlärm20 (im Folgenden: Vollzugshilfe Sportlärm) handelt es sich nicht um eine Norm, die zwingend beachtet werden müsste, sondern um eine Empfehlung. Die darin enthaltene Methodik beruht im Grundsatz auf der deutschen Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV), kann aber als eigenständige Methode angewendet werden. Die Ermittlung von Sportlärm besteht gemäss Vollzugshilfe (S. 17) aus drei Schritten: Im ersten Schritt wird die Anlage beschrieben und eine rechtliche Einteilung vorgenommen.