3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Stellungnahme vom 21. Februar 2025 verzichtet das Regierungsstatthalteramt unter Verweis auf die Akten auf das Einreichen einer förmlichen Vernehmlassungseingabe. Die Beschwerdegegnerin beantragt mit Beschwerdeantwort vom 28. Februar 2025 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden kann. Auf Bitte des Rechtsamts reichte das Bauinspektorat der Stadt Bern mit Schreiben vom 7. März 2025 die massgebenden, von der Vorinstanz bewilligten Pläne ein.