I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 1. März 2024 bei der Gemeinde Bern ein Baugesuch ein für die Erstellung von zwei Pumptracks auf dem K.________ Platz auf Parzelle Bern 6 Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle liegt im Bereich der Verkehrsfläche der Überbauungsordnung I.________1 (im Folgenden: ÜO I.________). Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderem die Beschwerdeführerin Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 23. Dezember 2024 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Baubewilligung.