1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland vom 30. Mai 2022 mit folgender Auflage ergänzt: Der Dienstbarkeitsvertrag vom 24. April 2023 betreffend Bau- und Bepflanzungsbeschränkung (Urschrift Nr. ...) muss vor Baubeginn im Grundbuch zur Eintragung angemeldet sein (Tagebucheintrag). Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen und der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland vom 30. Mai 2022 wird bestätigt.